Kostenrückerstattung

Die Preise sind vor Ort in Bar oder mittels Bankomatkarte nach erfolgter Therapie zu bezahlen

Anschließend können Sie die Rechnung bei Ihrem Versicherungsträger einreichen und erhalten einen Teilbetrag zurück.

Sofern Sie privat versichert sind, können Sie je nach Vertrag auch den Restbetrag von dieser Versicherung zurückerhalten.

 

Einen groben Überblick wie viel diese Kostenrückerstattung je nach Versicherungsträger bringt finden sie hier:

ÖGK - load (gesundheitskasse.at)

BVA - load (bvaeb.at) (Seite 20)

KFA - load (sozialversicherung.gv.at) (Seite 36)

SVS - load (svs.at) (Seite 5)

 

Informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Versicherungsträger oder Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ärztin vorab, ob Sie die Verordnung chefärztlich bewilligen lassen müssen.